Geldstrafe von 440 Euro für die Zweite nach Sportgerichtsverfahren des TFV

In zwei schriftlichen Einzelrichterverfahren hat das Sportgericht des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) zwei Geldstrafen von insgesamt 440 Euro (davon sind 40 Euro Verfahrenskosten) verhängt.

Das Sportgericht reagierte damit auf den Strafantrag des Staffelleiters der Thüringenliga.

Der Einzelrichter nannte dabei diese Entscheidungsgründe, wobei es um Hannes Czerwonka und Maximilian Jäger geht, die in den Testspielen gegen den TSV Bad Blankenburg (M. Jäger u. H. Czerwonka) und Eintracht Oberrodenbach (H. Czerwonka) eingesetzt wurden

Wir stellen nur einen Auszug aus der Urteilsbegründung des Einzelrichters im Anhang ein, da sich beide Begründungen aus nachvollziehbaren Gründen natrülich ähneln.

Hartmut Gerlach

Werde Übungsleiter
oder Betreuer
im Nachwuchs
Wir suchen
Dich »
Icon