Der in Bischofswerda mit einer Roten Karte verwiesene Einheit-Spieler Maximilian Schlegel muss eine Sperre von drei Meisterschaftsspielen „abbrummen“.
In der Begründung heißt es unter anderem: „Das Fehlverhalten des Spielers Schlegel stellt nach ständiger Rechtsprechung des NOFV-Sportgerichts eine Tätlichkeit gegen den Gegner im Sinne des § 32 Nr. 1. c) der Rechts- und Verfahrensordnung des NOFV dar. Es handelt sich erkennbar um eine spielfremde und bewusste Beeinträchtigung der körperlichen Integrität des Gegenspielers, hier durch ein Nachtreten. Eine Tätlichkeit zieht in der Regel als Mindeststrafe eine Sperre von sechs Spielen nach sich.
Zu berücksichtigen war allerdings, dass Spieler Schlegel – wie auch vom Schiedsrichter festgestellt – vor seinem Fehlverhalten vom Gegenspieler durch ein Foulspiel sportwidrig beeinträchtigt wurde, so dass die anzusetzende Strafe entsprechend gemildert werden konnte. Die Anwendung des verminderten Strafrahmens mit der Mindesteinsatzstrafe nach einfacher Milderung führt zu einer Sperre von drei Spielen. Ein leichterer Fall konnte indes nach den Feststellungen des Schiedsrichters nicht angenommen werden.“
Das Sportgericht hat den Vorfall, die der Schiedsrichter so wahrgenommen hat, dargelegt: „In der 38. Minute des o. g. Meisterschaftsspiels versetzte der Spieler Schlegel unmittelbar nach
einem an ihm begangenen Foulspiel seinem Bischofswerdaer Gegenspieler mit dem Knie einen Stoß in den Rücken. Dieser Sachverhalt ergibt sich aus dem Bericht des Schiedsrichters Philipp Gentsch.“
Schlegel hat die Situation allerdings ganz anders geschildert. Der FC Einheit hat auch noch ein Video an den NOFV gesendet. Doch das alles half nichts. Die Sperre bleibt bestehen.
Leider wurde bei einem Kopfstoß in einem anderen Fall anders entscheiden. Zudem gibt es Probleme mit dem Bericht des Schiedsrichters, die wir aber in der Öffentlichkeit nicht thematisieren wollen.
Hartmut Gerlach