Der FC Einheit hat in den letzten Wochen reichlich mit den Sportgerichten des Nordostdeutschen Fußballverbandes (NOFV) und des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) zu tun und es damit sogar in eine überregionale Zeitung mit den vier großen Buchstaben geschafft.
Nach der Strafe für den völlig unnötigen und scharf zu verurteilenden Faustschlag gegen den Trainer von Wismut Gera, die uns insgesamt 800 Euro kosteten, wobei 250 Euro für gewaltpräventive Ma0nahmen möglich sind, der Sperre für Max Schlegel, völlig zu hoch und nicht zu begründen, die auch mit Verfahrenskosten verbunden war, muss die Einheit nun 200 Euro für zwei Nebeltöpfe vor dem Pokalspiel gegen den FC Carl Zeiss Jena „berappen“.
Im Anhang lesen Sie das Urteil und die Begründung dazu. Dazu noch wenige Bemerkungen unseres Vereins:
- Es wird wieder nur dem Beobachter geglaubt.
- Unsere Stellungnahme (Ehrenamt) spielt keine Rolle.
- Es gibt zwar keine Tatsachen, dass die Fackeln von außen gezündet wurden, aber ob sie von innen angesteckt wurden, ist auch nicht beweisbar.
- Warum sind die „Täter“ dem Verein zuzuordnen? Wie auf Fotos ersichtlich wird, gibt es außer dem abgesperrten Bereich der Jenaer Fans und einer Gruppe von Fans von uns, die wie gewohnt, unter dem Dach der Tribüne – die ist nicht alt, sondern gehört zum Stadion – standen, überall Vermischungen von Anhängern beider Mannschaften.
- Nebeltöpfe könnten durchaus auch von anderer Seite gezündet worden sein, um der Einheit zu schaden.
- All das, was der Sportrichter aufgeschrieben hat, ist nicht beweisbar. Das Urteil würde ihm vor einem zivilen Gericht „um die Ohren gehauen“.
- Wie immer sind dort nur wieder nur vorgefertigte Textabschnitte von Urteilen bei der Begründung genutzt. Die tauchen überall auf, individuelle Begründungen fehlen völlig.
Trotzdem steht die Frage, ob es sich bei dieser Summe lohnt, ein Rechtsmittel einzulegen. Schließlich muss man erst einmal 200 Euro bezahlen. Und letztlich dürfen wir halt keine Pyrotechnik bei Spielen des FC Einheit zünden … !
In der „Ostthüringer Zeitung“ (OTZ) vom heutigen 07.12.24 hat Sportredakteur Peter Scholz das Urteil thematisiert.
Hartmut Gerlach