Die Fahne, die unsere Fans mit beim VfL Halle 96 hatten und die einmal dem Schiedsrichterassistenten ins Gesicht geweht hatte, hat keine Konsequenzen für den FC Einheit. Das entschied ein Einzelrichter im schriftlichen Verfahren am 6. März per Beschluss. Darin heißt es unter anderem:

„Das Gericht erkennt kein unsportliches Verhalten der Fans des FC Einheit Rudolstadt, sodass
dieses auch dem Verein nicht zugerechnet werden kann.
Richtig ist, dass die Fans die Verantwortung dafür tragen, dass durch die Nutzung von Fanutensilien weder gegen die Sicherheitsbestimmungen des NOFV noch gegen die Satzungen oder Ordnungen verstoßen wird.
Das ungewollte und einmalige Wehen einer Fahne in den Rand des Spielfelds und in den Sichtbereich des Schiedsrichterassistenten stellt nach Auffassung des Sportgerichts kein unsportliches Verhalten dar.
Eine andere Bewertung setzt entweder eine mehrfache und für den Schiedsrichterassistenten erkennbare Beeinträchtigung voraus oder ein absichtliches Handeln. Beides ist vorliegend nicht erkennbar.
Auch die Platzgegebenheiten waren vorliegend zu berücksichtigen.
Eine weitere Aufklärung des Sachverhaltes, insbesondere ob die Beeinträchtigung des Schiedsrichterassistenten beabsichtigt war, steht in im Aufwand in keinem Verhältnis zum Tatvorwurf.
Die Kostenentscheidung ergibt sich aus § 24 Nr. 2. der Rechts- und Verfahrensordnung des NOFV. Da ein Tatnachweis nicht mit der erforderlichen Sicherheit zu führen war, sind die Kosten des Verfahrens niederzuschlagen.“
Hartmut Gerlach