NOFV-Sportgerichtsverfahren eingestellt

Nach dem letzten Oberligaspiel unseres FC Einheit beim Ludwigsfelder FC flatterte ein Sportgerichtsverfahren des Nordostdeutschen Fußballverbandes (NOFV) „ins Haus“.

Das ist nun das Ergebnis, nachdem wir uns zum Sachverhalt geäußert haben:

„1. Das Verfahren wird in Anwendung des § 25 (4) RuVO des NOFV eingestellt.

2. Die Kosten des Verfahrens werden niedergeschlagen.

Gründe:

  1. In der 75. Minute des o.g. Meisterschaftsspieles der NOFV-Oberliga kam es zu einer zweiminütigen Spielunterbrechung aufgrund von Auseinandersetzungen zwischen den Fangruppierungen der Vereine. Der Schiedsrichter konnte die beteiligten Akteure nicht zuordnen, jedoch wurde das konkrete Geschehen durch Funktionäre beider Vereine unter Mitwirkung des Stadionsprechers des Heimvereins deeskalierend beigelegt. Es kam zu keinen Verletzungen oder sonstigen Zwischenfällen.

Der Verein FC Einheit Rudolstadt hat sich am 08.06.2025 zum betreffenden Sachverhalt eingelassen. (Das Schreiben werden wir später veröffentlichen.)

Der Verein bestreitet, dass mehrere Anhänger des FC Einheit Rudolstadt beteiligt waren.

Es sei lediglich ein Anhänger der FC Einheit Rudolstadt mit „schnellen Schritte[n] in Richtung“ der Fangruppierung des Ludwigsfelder FC gelaufen, da er sich provoziert fühlte.

Der Verein weist darauf hin, dass der Anhänger durch zwei Vereinsfunktionäre sofort aufgehalten wurde und eine Auseinandersetzung nicht stattfand. Hierbei weist der Verein FC Einheit Rudolstadt darauf hin, dass keine Ordner des Ludwigsfelder FC eingriffen, der Stadionsprecher und die Anhänger des Ludwigsfelder FC mehrfach provoziert haben sollen, da sie auf den potenziell bevorstehenden Abstieg des Vereins hingewiesen haben sollen.

Die Feststellungen ergeben sich aus dem Sonderbericht des Schiedsrichters … und der Einlassung des Vereines FC Einheit Rudolstadt vom 08.06.2025, soweit dieser gefolgt werden kann.“

Hartmut Gerlach

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