Satzung

Satzung des FC Einheit Rudolstadt e.V.

I Allgemeine Bestimmungen

$1 Name, Sitz und Rechtsform 

Der Verein führt den Namen „FC Einheit Rudolstadt e.V.“. Der Verein wurde am 11.11.1950  gegründet und hat seinen Sitz in Rudolstadt. Er ist Rechtsnachfolger der Sektion Fußball der BSG Chemie Schwarza und Einheit Rudolstadt. Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Rudolstadt eingetragen unter der Reg. Nr. VR 260 119.

Die Vereinsfarben sind „Grün-Gelb“.

Jedes Mitglied hat das Recht zum Erwerb und Tragen des Vereinsabzeichens. Als Auszeichnung werden besondere Vereinsnadeln verliehen. 

Das Geschäftsjahr beginnt am dem 01.07. eines Jahres und endet am 30.06. des folgenden Jahres.

$2 Zweck und Aufgaben

  1. Zweck des Vereins ist die Pflege und Förderung des Sports mit allen unmittelbar und mittelbar im Zusammenhang stehenden Aufgaben. Er wird insbesondere verwirklicht durch:
    • die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen in der Sportart Fußball,
    • die Durchführung eines regelmäßigen Übungs- und Trainingsbetriebes,
    • die Organisation und Durchführung von Sportveranstaltungen und Wettkämpfen,
    • die Ausbildung und den Einsatz von sachgemäß vorgebildeten Übungsleitern.
  2. Der Verein ist politisch und religiös neutral. Er ist in seinen demokratischen und humanistischen Grundwerten verpflichtet.
  3. Der Verein verurteilt jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie in körperlicher, seelischer und sexualisierter Art ist.
  4. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  5. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  6. Mittel, die dem Verein zufließen, dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
  7. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  8. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  9. Der Verein ist berechtigt, für die Durchführung seiner Aufgaben haupt- und nebenamtliche Kräfte einzustellen. Er darf keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigen. 

II Mitgliedschaft

$3 Mitgliedschaft

  1. Der Verein hat ordentliche und Ehrenmitglieder.
  2. Der Antrag um Aufnahme in den Verein hat schriftlich zu erfolgen. Ordentliches Mitglied kann jede natürliche Person werden. Minderjährige können nur mit schriftlicher Zustimmung der gesetzlichen Vertreter aufgenommen werden. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme.
  3. Mitglieder sind berechtigt, im Rahmen des Vereinszweckes an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.
  4. Die Mitglieder sind zur Entrichtung von Beiträgen verpflichtet. Die Höhe des Beitrages sowie dessen Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung bestimmt. Näheres regelt die Beitragsordnung.
  5. Jedes Mitglied hat die Pflicht, das Interesse des Vereins zu wahren. Es hat insbesondere den Bestimmungen der Satzung und weiteren Ordnungen des Vereins nachzukommen. Alle Mitglieder sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme und Kameradschaft verpflichtet.
  6. Ehrenmitglieder werden vom Vorstand ernannt. Sie müssen besondere Verdienste um die Arbeit des Sportvereins erworben haben. Es können natürliche und juristische Personen, die nicht Mitglied des Vereins sind, geehrt werden. Näheres regelt die Ehrenordnung des Vereins.
  7. Die Mitgliedschaft endet:
    • durch Austritt
    • durch Ausschluss
    • durch Tod

    Der Austritt ist dem Vorstand gegenüber schriftlich zu erklären. Er ist unter Einhaltung   einer Frist von drei Monaten und nur zum Schluss eines Geschäftsjahres zulässig.

  8. Die Streichung aus dem Mitgliederverzeichnis erfolgt durch den Vorstand, wenn ein Mitglied 6 Monate mit der Entrichtung der Vereinsbeiträge im Verzug ist und trotz Mahnung diese Rückstände nicht bezahlt oder sonstige finanzielle Verpflichtungen dem Verein gegenüber nicht erfüllt hat.
  9. Der Ausschluss eines Mitgliedes kann durch den Vorstand vorgenommen werden. Der Ausschluss ist insbesondere zulässig wegen Handlungen, die sich gegen den Sportverein, seine Zwecke und Aufgaben und sein Ansehen auswirken und die insbesondere Maße die Belange des Sports schädigen.
  10. Dem Auszuschließenden ist die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Gegen den Ausschlussbeschluss kann der Auszuschließende schriftlich die nächste Mitgliederversammlung anrufen, die endgültig entscheidet. Mit dem Ausscheiden aus dem Verein erlöschen alle Rechte und Pflichten gegenüber dem Verein.

III Organe des Vereins

$4 Organe

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

$5 Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste beschließende Organ des Vereins.
  2. Die Mitgliederversammlung beschließt die grundlegenden Ziele und Aufgaben des Vereins, ihre Organisation und bestimmt die allgemeinen Richtlinien der Vereinsarbeit.
  3. Die Mitgliederversammlung ist insbesondere zuständig für
    • Entgegennahme der Berichte des Vorstandes
    • Entgegennahme des Berichts der Kassenprüfer
    • Wahl des Vorstandes
    • Wahl der der Kassenprüfer
    • Entlastung des Vorstandes
    • Festsetzung von Beiträgen, Gebühren oder Umlagen und deren Fälligkeit
    • Genehmigung des Haushaltsplans
    • Satzungsänderungen
    • Entscheidung über die Aufnahme neuer und den Ausschluss von Mitgliedern in Berufungsfällen
    • Ernennung von Ehrenmitgliedern
    • Beschlussfassung über Anträge
    • Auflösung des Vereins.
  4. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand einberufen.
  5. Die Mitgliederversammlung findet jedes Jahr statt, spätestens 6 Monate nach Ende des Geschäftsjahres.
  6. Die Einladung zu einer Mitgliederversammlung einschließlich der Tagesordnung hat spätestens 2 Wochen vorher durch öffentliche Bekanntgabe auf der Vereins-Homepage zu erfolgen.
  7. Die Tagesordnung soll enthalten:
    • Bericht des Vorstandes
    • Bericht der Kassenprüfer
    • Entlastung des Vorstandes
    • Genehmigung Haushaltsplan  
    • Wahlen zum Vorstand
    • Wahl der Kassenprüfer
    • Festlegung der Beitragsordnung
    • Satzungsänderungen
    • Festlegung der Ehrenordnung
    • Entscheidungen über eingereichte Anträge
  8. Jedes Mitglied hat das Recht, Anträge und Vorschläge einzubringen, über die bei der Versammlung beraten und abgestimmt wird. Die Anträge müssen mindestens 5 Tage vor der Versammlung dem Vorstand mit entsprechender Begründung bekannt gegeben werden.
  9. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Wahl- und Stimmberechtigt sind alle Vereinsmitglieder, die am Tage das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  10. Die Mitgliederversammlung wird von einem Mitglied des Vorstandes geleitet. Der Vorstand kann durch eigenen Beschluss einen anderen Versammlungsleiter festlegen.
  11. Über die Versammlung hat der von der Versammlung gewählte Protokollführer eine Niederschrift anzufertigen.
  12. Die Vereinswahlen sind grundsätzlich mit offenem Stimmrecht durchzuführen. Sollte ein Antrag auf geheime Wahl gestellt werden, entscheidet die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit, ob offen oder geheim abgestimmt wird.
  13. Stimmenenthaltungen werden nicht gezählt. Bei geheimen Wahlen werden ungültige Stimmen nicht mitgezählt.
  14. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Wahlrecht kann nur persönlich ausgeübt werden.
  15. Die Satzung kann mit ¾ der abgegebenen gültigen Stimmen geändert werden.

$6 Außerordentliche Mitgliederversammlung

Eine außerordentliche Mittgliederversammlung muss vom Vorstand einberufen werden, wenn

  1. der Vorstand es beschließt
    • mindestens 25 % der stimmberechtigten Mitglieder des Vereins dies schriftlich unter Angabe des Grundes in derselben Sache beim Vorstand beantragen

In der außerordentlichen Mitgliederversammlung können nur Themen behandelt werden, die zu ihrer Einberufung geführt haben.

Für die Einladung gelten die Bestimmungen wie für die ordentliche Mitgliederversammlung.

$7 Wählbarkeit des Vorstandes

  1. Wählbar sind alle Mitglieder des Vereins ab dem 18. Lebensjahr.
  2. Nur Mitglieder können in den Vorstand gewählt werden.
  3. Steht nur ein Kandidat zur Wahl, wird offen gewählt.
  4. Stehen mehrere Kandidaten zur Wahl, ist derjenige gewählt, der mindestens die Hälfte aller abgegebenen Stimmen erhalten hat.

$8 Der Vorstand

  1. Dem Vorstand gehören mindestens 3 und höchstens 8 Vorstandsmitglieder an.
  2. Mitglieder können in den Vorstand kooptiert werden.
  3. Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt. Die Vorstandsmitglieder bleiben auch nach Ablauf ihrer Amtszeit bis zur erfolgreichen Neuwahl des Vorstandes im Amt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsdauer aus, kann der Vorstand für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen ein Ersatzmitglied bestellen.
  4. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen Vereinsvorsitzenden sowie bis zu zwei Stellvertreter.
  5. Die Vorstandssitzungen beruft der Vereinsvorsitzende ein. Ist der Vereinsvorsitzender verhindert, kann auch ein Stellvertreter des Vorstandsvorsitzenden die Sitzung einberufen. Sie werden vom Vereinsvorsitzenden, im Verhinderungsfall von einem Vertreter geleitet.
  6. Der Vorstand entscheidet über den Geschäftsverteilungsplan und gibt sich eine Geschäftsordnung.
  7. Die Vorstandssitzungen finden alle zwei Monate ggf. nach Bedarf statt.
  8. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
  9. Beschlüsse sind zu Beweiszwecken zu ordnungsgemäß zu protokollieren.

$9 Aufgaben des Vorstandes

  1. Der Vorstand führt eigenverantwortlich die Geschäfte des Vereins und vertritt diesen gerichtlich und außergerichtlich. Es für die Wahrnehmung aller Vereinsaufgaben zuständig. Es entscheidet für die ideellen, sportlichen, wirtschaftlichen und sonstige Belange des Vereins. Der Vorstand kann Ausschüsse und Arbeitskreise zur Unterstützung seiner Vorstandsarbeit bestellen.
  2. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
  3. Das Wirken des Vorstandes hat sich am Interesse des Vereins, dem Vereinszweck und den gesetzlichen Vorschriften auszurichten.
  4. Die Rechte und Pflichten des Vorstandes enden erst dann, wenn ein neuer Vorstand gewählt ist.

$10 Kassenprüfer  

Die Mitgliederversammlung wählt auf die Dauer von zwei Jahren zwei Kassenprüfer. Die Kassenprüfer dürfen nicht Mitglieder des Vorstandes sein. Wiederwahl ist zulässig.

Die Kassenprüfer haben die Kasse des Vereins einschließlich der Bücher und Belege mindestens einmal im Geschäftsjahr sachlich und rechnerisch zu prüfen und dem Vorstand jeweils schriftlich Bericht zu erstatten. Die Kassenprüfer erstatten der Mitgliederversammlung einen Prüfungsbericht und beantragen bei ordnungsgemäßer Führung der Kasse die Entlastung der Vorstandsmitglieder.

IV Haushalt und Finanzen

$11 Haushalt

  1. Der Vorstand ist verpflichtet, für jedes Geschäftsjahr einen Haushaltsplan aufzustellen.
  2. Die Mittel sind nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit für Zwecke des Sports zu verwenden.

$12 Mitgliederbeiträge    

  1. Jedes Mitglied ist zur Zahlung des Beitrages verpflichtet; der Vorstand kann in besonderen Fällen von der Beitragspflicht entbinden.
  2. Die Beitragshöhe wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.
  3. Die Beiträge sind halbjährlich zum Ende des ersten Monats im Voraus zu entrichten.
  4. Bei Ausschluss oder Tod besteht kein Rückforderungsrecht.
  5. Näheres regelt eine Beitragsordnung, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.

$13 Haftung

  1. Die Vorstandsmitglieder haften nur für jeden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden.
  2. Der Verein haftet gegenüber den Mitgliedern im Innenverhältnis nicht für fahrlässig verursachte Schaden, die Mitglieder bei der Ausübung des Sports, aus der Teilnahme bei Vereinsveranstaltungen oder durch die Benutzung von Anlagen oder Einrichtungen des Vereins erleiden, soweit solche Schäden nicht durch die Versicherungen des Vereins abgedeckt sind.

$14 Datenschutz 

Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogenen Daten unbefugt zu anderen als dem zu jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch nach dem Ausscheiden des Mitglieds aus dem Verein bzw. einer Funktion fort.

$15 Kassenführung

Die Finanzierung des Vereins erfolgt auf Basis:

  • der Mitgliederbeiträge
  • Zuwendungen von Unternehmen
  • Öffentliche Zuschüsse bzw. Zuwendungen
  • von Eigeneinnahmen aus sportlichen Veranstaltungen
  • Einnahmen aus Werbung und
  • Zuwendungen von Sponsoren und Spender.

$16 Auflösung des Vereins

  1. Auflösung des Vereins kann nur in einer ausdrücklich zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Zu einer Mitgliederversammlung sind alle Mitglieder schriftlich einzuladen.
  2. Die Auflösung des Vereins bedarf einer Mehrheit von ¾ der abgegebenen gültigen Stimmen.
  3. Bei einer Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen mit Zustimmung des Finanzamtes an die Stadt Rudolstadt zum Zwecke der Sportförderung. Ein solcher Beschluss bedarf zur Umsetzung ebenfalls der Zustimmung des zuständigen Finanzamtes.

V Sonstige Bestimmungen

$16 Bekanntmachungen

Die Bekanntmachungen des Vereins erfolgen auf der Internetseite des Vereins.

$17 Inkrafttreten der Satzung und Übergangsregelungen

  1. Diese Satzung tritt nach der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung mit dem Tage der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. Mit dem Inkrafttreten werden alle früheren Satzungen aufgehoben.
  2. Der Vorstand ist berechtigt, die sich im Zusammenhang mit der Eintragung des Vereins und für die Erhaltung seiner Gemeinnützigkeit etwa als notwendig ergebenden Änderungen und Ergänzungen der Satzung zu beschließen.

 

Rudolstadt, den 09.06.2023

FC Einheit Rudolstadt e.V.
Der Vorstand

Werde Übungsleiter
oder Betreuer
im Nachwuchs
Wir suchen
Dich »
Crowdfunding für unsere Jüngsten
Zum Spenden
hier lang »
Icon