Zwölf Tage nach dem Feldverweis von Tommy Barth im Oberligaspiel FC Einheit – SG Union Sandersdorf (1:2) am 05.04.25 hat das Sportgericht des Nordostdeutschen Fußballverbandes (NOFV) in einer einzelrichterlichen Entscheidung darüber geurteilt. Die E-Mail erreichte den Verein am 17.04.25 um 10.59 Uhr.

„Spieler Tommy Barth (FC Einheit Rudolstadt e.V.) wird wegen eines unsportlichen Verhaltens gemäß § 32 (1a) RuVO des NOFV für die dem Feldverweis folgenden zwei Meisterschaftsspiele der NOFV-Oberliga gesperrt.
Darüber hinaus ist der Spieler Tommy Barth bis zum Ablauf der Sperre nach Ziffer 1. auch für alle anderen Meisterschaftsspiele einer Mannschaft seines jeweiligen Vereins/seiner Kapitalgesellschaft gesperrt.“
In der Begründung heißt es unter anderem: „ … Nach den Feststellungen des Sonderberichtes war ein Eingreifen durch etwaige Spieler der FC Einheit Rudolstadt nicht zu erwarten, sodass der Spieler Barth eine eindeutige Torchance verhinderte … .
Der Verein FC Einheit Rudolstadt … hat sich innerhalb der Frist (12.04.25) zum Sachverhalt eingelassen. Der Verein bestreitet die Feststellungen des Schiedsrichters. Nach Auffassung des Vereines liefen zwei weitere Spieler der FC Einheit Rudolstadt auf gleicher Höhe. Zudem wird darauf verwiesen, dass der Spieler Barth zur Unterbindung des Angriffes ‚einen Schritt zur Seite in Richtung de[s] Schwerpunktes de[s] gefoulten Gegenspielers machte’ und dementsprechend die Ahndung mittels der gelben Karte für den Spieler Tommy Barth erwartet worden war.
Das festgestellte Fehlverhalten des Spielers Barth stellt nach ständiger Rechtsprechung des NOFV-Sportgerichtes ein unsportliches Verhalten im Sinne des § 32 Nr. 1 lit. a) der Rechts- und Verfahrensordnung des NOFV darf. Für ein derartiges Fehlverhalten, welches in der Verhinderung einer offensichtlichen Torchance als letzter verteidigender Spieler durch Foulspiel ohne anschließenden Torerfolg besteht, ist entsprechend nach der ständigen Spruchpraxis des NOFV-Sportgerichtes in vergleichbaren Fällen, auf eine Spielsperre von zwei Meisterschaftsspielen für den Spieler zu erkennen.
Soweit der Verein bestreitet, dass der Spieler Barth der letzte verteidigende Spieler war, so ist dies als Schutzbehauptung zurückzuweisen. Das Sportgericht des NOFV hat aufgrund der Objektivität der Schiedsrichter keinerlei Zweifel an der Richtigkeit des Sonderberichtes …
Der Verein konnte in seiner Stellungnahme nicht den Eindruck erschüttern, dass das Foulspiel durch den Spieler Barth nicht der Verhinderung einer eindeutigen Torchance galt. Sofern die Spieler der FC Einheit Rudolstadt [„ein Innen- und Außenverteidiger“] sich auf gleicher Höhe befanden, so ist unter Zugrundelegung des Sonderberichtes davon auszugehen, dass der Gegenspieler der SG Union Sandersdorf in seiner mittigen Position nur den Spieler Barth vor sich hatte. Mithin war der Spieler Barth der letzte verteidigende Spieler in dieser Situation … .“
Hartmut Gerlach