Der Spielausschuss des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) teilt in einem von seinem Vorsitzenden Sven Wenzel unterzeichneten Schreiben am 02.05.23 mit, welche Mannschaften fristgerecht bis zum 30.04.23 Erklärungen zum Aufstiegsverzicht bzw. zum freiwilligen Ausscheiden aus einer Spielklasse zum Saisonende eingereicht haben (vgl. § 14 Ziffer 2 (3) bzw. § 19 Ziffer 5 der Spielordnung des TFV).
Daraus ergeben sich die jeweils vermerkten Konsequenzen am Ende der Saison.
geomix-Thüringenliga
Die Vereine SV 09 Arnstadt, BSG Wismut Gera und FSV 1996 Preußen Bad Langensalza haben beim Nordostdeutschen Fußballverband (NOFV) die Zulassung zur Oberliga als Aufsteiger beantragt. Andere Vereine können nicht in die Oberliga aufsteigen.
Der FSV Martinroda erklärt seinen freiwilligen Abstieg aus der Thüringenliga und möchte zukünftig auf Kreisebene spielen. Er gilt somit als Absteiger aus der geomix Thüringenliga und der Landesklasse, Staffel 1, und wird in den Fußballkreis Mittelthüringen eingeordnet.
Landesklasse
Staffel 1
Der SV Schmölln 1913 erklärt seinen Aufstiegsverzicht in die Thüringenliga *
Der FSV Martinroda erklärt seinen freiwilligen Abstieg aus der Thüringenliga und möchte zukünftig auf Kreisebene spielen. Er gilt somit als Absteiger aus der geomix Thüringenliga und der Landesklasse 1
Die SG Traktor Teichel erklärt ihren freiwilligen Abstieg aus der Landesklasse 1. Beide Mannschaften sind somit Absteiger in den Fußballkreis Mittelthüringen.
Durch Zurückziehung zum Saisonbeginn gilt der SV 1879 Ehrenhain als erster
Absteiger aus der Landesklasse 1. Somit stehen bereits drei Absteiger aus der Landesklasse 1 fest (Ehrenhain, Teichel, Martinroda). Ob es weitere gibt, hängt von Absteigern aus der geomix Thüringenliga ab
Staffel 2
Es liegen keine Erklärungen vor
Staffel 3
Der FC Eisenach erklärt den freiwilligen Abstieg aus der Landesklasse 3.
Der FC An der Fahner Höhe II erklärt den freiwilligen Abstieg aus der Landesklasse. Somit sind beide Mannschaften Absteiger in den Fußballkreis Westthüringen.
Aufstiegsverzichte von Kreismeistern aus den neun Fußballkreisen liegen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor. In allen Fällen gelten die Auf- und Abstiegsregelungen des TFV vollumfänglich.
Über die Einstufung der Mannschaften in den Kreisen entscheiden die jeweiligen Kreis-Fußballausschüsse (KFA).
*Aufstiegsverzichte gelten natürlich nur bei entsprechender sportlicher Qualifizierung
Hartmut Gerlach