Beitragsordnung

Beitragsordnung FC Einheit Rudolstadt e.V.
Stand 6/2023

  1. Allgemeines: Gemäß der Satzung des FC Einheit Rudolstadt e.V. sind die Mitglieder zur Zahlung von Jahresmitgliedsbeiträgen verpflichtet. Diese sind gestaffelt nach Alter und Aktivität. Die Beitragsordnung wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
  2. Aufnahmegebühr: Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig für jedes Mitglied 15,00 Euro.
  3. Passive Mitgliedschaft: Passive Mitglieder sind solche, die nicht an sportlichen Aktivitäten im Verein teilnehmen (Spiel- und Trainingsbetrieb, Freizeitsport). Der Mitgliedsbeitrag für passive Mitglieder beträgt monatlich 7,50 Euro. Jedes Mitglied kann nach eigenem Ermessen einen höheren Mitgliedsbeitrag bezahlen. Eine diesbezügliche freiwillige Änderung ist dem Verein schriftlich anzuzeigen.
  4. Aktive Mitgliedschaft: Die aktive Mitgliedschaft ergibt sich durch die sportliche Betätigung im Verein sowie die Nutzung der Sportstätten im Rahmen der Vereinstätigkeit des jeweiligen Mitgliedes sowohl im Bereich des Freizeitsports als auch im offiziellen Spielbetrieb. Der Mitgliedsbeitrag für aktive Mitglieder beträgt für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 5,00 Euro pro Monat und für aktive Erwachsene Mitglieder 10,00 Euro pro Monat. Studenten und Arbeitslose zahlen gemäß entsprechenden Nachweis 6,25 Euro pro Monat.
  5. Schiedsrichter, Trainer und Übungsleiter: Für den Verein tätige Trainer und Übungsleiter haben als Mitglied des Vereins einen ermäßigten Beitrag von 6,25 Euro pro Monat zu zahlen. Aufwandsersatz und/oder Tätigkeitsvergütungen an Schiedsrichter, Trainer und Übungsleiter werden separat vom Verein angewiesen und können nicht mit dem Beitrag verrechnet werden. Schiedsrichter und Ehrenmitglieder des FC Einheit Rudolstadt e.V. sind vom Mitgliedsbeitrag befreit.
  6. Familienmitgliedschaft: Familienmitglieder sind solche, die mindestens mit zwei Personen dem Verein angehören und in einer häuslichen Gemeinschaft leben. Alle Familienmitglieder werden als Einzelmitglieder im Verein aufgenommen und je nach Zugehörigkeit einem Bereich zugeordnet. Für das Familienmitglied mit dem höchsten Mindestbeitrag werden 100 Prozent, für das Familienmitglied mit dem zweithöchsten Mindestbeitrag werden 75 Prozent und für alle weiteren Familienmitglieder werden 50 Prozent des zutreffenden Mindestbeitrages fällig. Der Wunsch auf Familienmitgliedschaft muss auf dem Mitgliedsantrag gekennzeichnet und dem Verein formlos, schriftlich angezeigt werden. Bei Veränderungen der Zugehörigkeit eines oder mehrerer Familienmitglieder im Verein muss eine schriftliche Information an den Verein erfolgen. Gleiches gilt bei dem Ende der Möglichkeit einer Familienmitgliedschaft durch das Ausscheiden eines Mitglieds aus dem Verein.
  7. Zahlungsmodalitäten: Der FC Einheit Rudolstadt e.V. bietet ausschließlich die Zahlungsmöglichkeit mittels Lastschrifteneinzug oder Überweisung von einem durch das Mitglied oder dessen gesetzlichen Vertreter zu benennendem Konto an. Die Bankverbindung für den FC Einheit Rudolstadt e.V. lautet:  Volksbank eG Gera-Jena-Rudolstadt e.V.
    BIC GENODEF1RUJ IBAN DE21 8309 4454 0300 0121 59
  8. Kommunikation: Der Verein wird Mitteilungen an die Mitglieder ausschließlich über die Internetseite des Vereins kommunizieren. Ggf. kann auch zusätzlich über die hinterlegte E-Mailadresse für Ladungen zur Mitgliederversammlung mit Bekanntmachung der Tagesordnung, Ladungen zu Verbandsveranstaltungen u.a. einen Hinweis gegeben werden. Das Mitglied gibt im Falle, dass es nicht über eine eigene E-Mail-Adresse verfügt, eine E-Mail-Adresse zum Empfang Nachrichten bekannt. Das Mitglied kann sich nicht auf die Nichtzustellung berufen, wenn der Verein den ordentlichen Versand der Mitteilung nachweisen kann. Nicht zulässig per E-Mail ist die Übersendung von Anträgen, Erklärungen und anderen Schriftstücken, wenn eine eigenhändige Unterschrift durch die Satzung oder dem Gesetz vorgesehen sind.
  9. Fälligkeit: Die zutreffenden Mitgliedsbeiträge werden halbjährlich zum Ende des ersten Monats im Voraus fällig.
  10. Die Kosten für Rückbelastungen von Lastschriftenaufträgen, die nicht durch das Verschulden des FC Einheit Rudolstadt e.V. entstanden sind, kann der Verein nicht übernehmen und sind von dem betroffenen Mitglied bzw. dessen gesetzlichem Vertreter zusätzlich zum fälligen Mitgliedsbeitrag zu bezahlen. Dies bezieht sich insbesondere auf Rückbelastungen aufgrund Mangels Deckung in Höhe des fälligen Beitrages und versäumten Anzeigen von Kontoänderungen. Ist ein Mitglied mit der Zahlung seiner Beiträge seit Fälligkeit mehr als 30 Tage in Verzug, so erhält es schriftlich eine Mahnung mit 14-tägiger Fristsetzung und zusätzlich einer Mahngebühr von 3,00 Euro für die Zahlung. Die zweite Mahnung erfolgt 14 Tage nach dem in der ersten Mahnung gesetzten Fälligkeitsdatum mit einer weiteren Mahngebühr von 3,00 Euro und der Bekanntgabe eines erneuten Fälligkeitsdatums (mindestens 14 Tage später). Sollten der Beitrag und die Mahngebühr nicht bis zum letzten Fälligkeitsdatum entrichtet sein, erfolgt die Streichung des Mitgliedes von der Mitgliederliste und die Mitgliederrechte und ggf. Spielberechtigung werden entzogen. Die Forderung an das Mitglied bleibt erhalten.
  11. Erstattung von Beiträgen: Eine Rückzahlung von Aufnahmegebühren ist ausgeschlossen. Zeigt ein Mitglied seinen Austritt aus dem Verein satzungsgemäß an, wird der anteilige Mitgliedsbeitrag bis zum Ende der Mitgliedschaft umgehend fällig. Bei Ausschluss oder Tod besteht kein Rückforderungsrecht.
  12. Ermäßigung, Stundung, Erlass: Auf schriftlichen Antrag kann der Vereinsvorstand in begründeten Ausnahmefällen die vorab benannten Aufnahmegebühren und/oder Mitgliedsbeiträge ganz oder teilweise ermäßigen, stunden oder erlassen.
  13. Änderungen der Beitragsordnung bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
  14. Änderungen im Mitgliederstatus eines Mitglieds, hat das Mitglied ggf. mit Nachweisen unaufgefordert dem Verein zu melden. Die Änderungen können über mitgliederverwaltung@einheit-rudolstadt.de eingereicht werden.
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