Ehrenordnung

Ehrenordnung des FC Einheit Rudolstadt e.V.
Stand 6/2023

§1 Präambel

Der FC Einheit Rudolstadt e.V. ehrt Vereinsmitglieder, die sich um langjährige Mitgliedschaft und hervorragende Leistungen um den Verein verdient gemacht haben. Es können natürliche und juristische Personen, die nicht Mitglied des FC Einheit Rudolstadt e.V. sind, geehrt werden.

Vorschlage erfolgen durch die Mitglieder oder durch den Vorstand. 

§2 Ehrenmitglieder

Jedes Vereinsmitglied kann eine Persönlichkeit als Ehrenmitglied vorschlagen. Vorschläge sind nebst einer Begründung schriftlich (per Brief oder E-Mail) an den Vorstand des Vereins zu richten. Der Vorstand prüft die Eignung der Persönlichkeit und entscheidet über die Ehrung.

Folgende Kriterien sollen für die Auswahl maßgeblich sein:

  • Die vorgeschlagene Persönlichkeit hat sich in hervorragender Weise nachhaltige Verdienste um den Verein und dessen Tradition erworben und
  • hat sich gegenüber Verein, Mitglieder, Fans und Verantwortliche des FC Einheit Rudolstadt e.V. stets loyal und fair verhalten.

Ehrenmitglieder erhalten eine Ehrenurkunde und eine Ehrennadel.

§3 Sonstige Ehrungen von Mitgliedern

1. Ehrung von Mitgliedern mit langjährigen Vereinszugehörigkeit

  • Mitglieder mit 20jähriger ununterbrochenen Vereinsmitgliedschaft erhalten die Ehrennadel in Bronze mit Urkunde
  • Mitglieder mit 30jähriger ununterbrochenen Vereinsmitgliedschaft erhalten die Ehrennadel in Silber mit Urkunde
  • Mitglieder mit über 40jähriger ununterbrochenen Vereinsmitgliedschaft erhalten die Ehrennadel in Gold mit Urkunde.

Die Mitgliederehrungen sollen jeweils vorzugsweise im Rahmen der jährlichen ordentlichen Mitgliederversammlung erfolgen, kann aber ersatzweise auf dem Postweg erfolgen.

2. Vereinsförderer

Personen, die sich in besondere Weise um die Förderung des Vereins bzw. seiner Vereinsziele verdient gemacht haben, könne die goldenen Ehrennadel des Vereins ausgezeichnet werden. Neben der goldenen Ehrennadel erhält die geehrte Person eine Urkunde. Die Ehrung erfolgt nach Beschluss des Vorstandes in der Mitgliederversammlung, kann aber ersatzweise auf dem Postweg erfolgen.

Vorschläge können durch Vereinsmitglieder bzw. Verantwortliche an den Vorstand erfolgen.

3. Ehrungen durch Dritte

  • Sportlerehrungen durch die Stadt Rudolstadt oder andere öffentliche Körperschaften (Landkreis, Landesregierung etc.). Für Ehrungen kann der Vorstand verdiente Mitglieder vorschlagen.
  • Für Ehrungen durch den Thüringer Fußballverband oder ähnliche Verbände kann der Vorstand verdiente Mitglieder vorschlagen. Voraussetzungen der Ehrendordnung der Verbände müssen erfüllt sein.

§4 Sonstiges

1. Geburtstage

Jedes Mitglied erhält für jeden runden Geburtstag ab dem 40. Lebensjahr eine Glückwunschkarte. 

Vereinsmitglieder ab dem 60. Lebensjahr erhalten alle 5 Jahre eine Glückwunschkarte mit einem Blumenstrauß.    

Vereinsmitglieder ab dem 80. Lebensjahr erhalten eine Glückwunschkarte mit einem Blumenstrauß jährlich.

2. Trauerfälle

Verstorbene Mitglieder werden auf der jährlichen Mitgliederversammlung mit einer Schweigeminute geehrt.  Zur Beerdigung von Ehrenmitgliedern oder langjährigen Mitglieder wird der Verein zusätzlich mit einer Abordnung an der Trauerfeier teilnehmen. 

§5 Verfahren (Ort und Zeit der Ehrungen)

Ehrungen werden einmal im Geschäftsjahr anlässlich der ordentlichen Mitgliederversammlung vorgenommen. In Ausnahmefällen (z.B. Krankheit oder Abwesenheit usw.) kann eine Ehrung ersatzweise zu einem späteren Zeitpunkt zu einem angemessenen Anlass (z.B. im Rahmen eines Heimspiels der 1. Mannschaft) vorgenommen werden.

§6 Aberkennung von Ehrungen

Ehrungen können aus wichtigem Grund aberkannt werden. Ein Antrag ist schriftlich mit ausführlicher Begründung an den Vorstand zu richten.  Der Vorstand ist verpflichtet den Einzelfall sorgfältig zu prüfen und innerhalb von 3 Monaten nach Eingang des schriftlichen Antrages zu entscheiden.

§7 Inkrafttreten der Ehrenordnung

Die Ehrenordnung tritt satzungsgemäß durch die Zustimmung der Mitgliederversammlung in Kraft. Künftige Änderungen der Ehrenordnung bedürfen der Zustimmung des Vorstandes sowie der Mitgliederversammlung.

 

Rudolstadt, den 09.06.2023

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