Mindeststrafe für Benjamin Bahner – Rudolstädter Angreifer muss zwei Spiele zuschauen

Das Sportgericht des Nordostdeutschen Fußballverbandes e.V. hat in der Sportrechtssache gegen den Spieler Benjamin Bahner (FC Einheit Rudolstadt e.V.) wegen seines Feldverweises beim Meisterschaftsspiel der NOFV-Oberliga, FSV Wacker Nordhausen – FC Einheit Rudolstadt am 12.11.2022, im schriftlichen Einzelrichterverfahren am 16.11.2022 für Recht erkannt. Der FC Einheit hat die Information heute um 14.32 Uhr erreicht.
1.
Spieler Benjamin Bahner (FC Einheit Rudolstadt e.V.) wird wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner gemäß § 32 (1b) RuVO des NOFV für die dem Feldverweis folgenden 2 (zwei) Meisterschaftsspiele der NOFV-Oberliga gesperrt.
2.
Darüber hinaus ist der Spieler Benjamin Bahner bis zum Ablauf der Sperre nach Ziffer 1. auch für alle anderen Meisterschaftsspiele einer Mannschaft seines jeweiligen Vereins gesperrt.
3.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Spieler Benjamin Bahner unter Mithaftung des Vereins FC Einheit Rudolstadt e.V..

Gründe:
In der 45+2.Minute beim Spielstand von 0:0 kam es zum intensiven Zweikampf zwischen Nr.10 Nordhausen und Nr.7 Rudolstadt an der Mittellinie/Seitenauslinie zwischen beiden Coachingzonen. Dabei setzte Nr.7R bereits den Arm als „Werkzeug“ ein. Nr.10N war am Ball und wollte einen Angriff über die linke Außenbahn starten. Der Zweikampf verlagerte sich vor die Coachingzone von Rudolstadt. Nr.7R Benjamin Bahner setzte zur Grätsche von schräg rechts hinten gegen Nr.10N an. Der Ball wurde nicht gespielt, der Gegenspieler wurde mit hoher Intensität an den Beinen, oberhalb des Knöchels getroffen (keine offene Sohle). Nr.10N sprang nach der Attacke auf und reagierte erbost auf die Grätsche, er konnte jedoch ohne Behandlung weiterspielen.

Diesen Ablauf hat Schiedsrichter Schlömann unter Bezugnahme auf ein Video von Wacker Nordhausen nochmals dem Sportgericht gegenüber bestätigt.

Das Fehlverhalten von Spieler Bahner stellt nach ständiger Rechtsprechung des NOFV- Sportgerichts ein rohes Spiel gegen den Gegner im Sinne des § 32 Nr. 1. b) der Rechts- und Verfahrens- Nordostdeutscher Fußballverband e.V. Mitglied im Deutschen Fußball-Bund
Sportgericht des Nordostdeutschen Fußballverbandes dar.

Spieler Bahner ist bei seinem Einsatz ohne Rücksicht auf die Gefahr bzw. die Folgen seines Einsteigens für den Gegner vorgegangen. Er hat dabei – erkennbar und vorhersehbar – dessen Gesundheit gefährdet und somit nach ständiger Rechtsprechung des NOFV-Sportgerichtes rücksichtlos gehandelt.

Bei der Strafzumessung hat das NOFV- Sportgericht zu Gunsten von Spieler Bahner berücksichtigt, dass er binnen Jahresfrist im NOFV sportgerichtlich nicht in Erscheinung getreten ist. Zu Gunsten des Spielers wirkt auch, dass der getroffene Gegenspieler nicht verletzt wurde. Das Sportgericht geht ebenfalls davon aus, dass der Angriff dem Ball galt und Spieler Bahner auch subjektiv glaubte, den Ball noch spielen zu können und den Gegner nicht verletzen zu wollen. Aufgrund der nicht allzu hohen Intensität des Einsatzes und dem Grad der Rücksichtslosigkeit kann hier auf die Mindeststrafe für rohes Spiel (2 Spiele) erkannt werden.“

F.d.R. Hartmut Gerlach

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