Das Sportgericht des Nordostdeutschen Fußballverbandes e.V. hat auf der Grundlage des Sonderberichts des Schiedsrichters zum o. g. Spiel auf Antrag der spielleitenden Stelle ein Verfahren gegen Ihren Verein eingeleitet. Die geschilderten Vorkommnisse stellen den Verdacht eines unsportlichen Verhaltens Ihrer Zuschauer dar.
Sie erhalten hiermit die Gelegenheit, innerhalb von fünf Tagen (spätestens bis 25.03.2023) über die Geschäftsstelle des NOFV eine schriftliche Stellungnahme dazu an das Sportgericht abzugeben.
Innerhalb der vorgenannten Frist wird insbesondere um Identifizierung der Täter und um Mitteilung ihrer Namen mit Anschrift sowie die Darstellung Ihrer diesbezüglichen Aufklärungsbemühungen gebeten.
„Kurze Schilderung des Vorfalls aus der Sicht des Schiedsrichters)
Die Fans des FC Einheit Rudolstadt standen auf Stadionseite, links versetzt des Tores und wehten dort größtenteils mit Fahnen und sangen über die gesamte Spielzeit. Dies hielt sich allerdings über die 90 Minuten im sportlichen Rahmen. Nach dem Torerfolg zum 0:1 für Rudolstadt (Freistoßtor auf der abgewandten Seite) wurde aus dem Gästeblock ein Rauchtopf gezündet – dieser hatte die Farbe grün und rauchte aus dem Block heraus in die Luft. Der gleiche Vorfall ereignete sich ca. 3 Minuten später erneut, wieder von den Gästefans ausgehend. Der Rauch verzog relativ zügig und beeinträchtigte das Spiel nicht wesentlich. Bei beiden Vorfällen wurde jeweils eine Stadiondurchsage veranlasst, welche sich gegen den Einsatz von Pyrotechnik im laufenden Spiel auf dem Stadiongelände richtete. Weitere Vorfälle dahingehend gab es die restliche Spielzeit nicht. Das Vorkommnis wurde auch nach dem Spiel im ESB vermerkt, die Offiziellen beider Mannschaften wurden in Kenntnis gesetzt und bestätigten dies auch.“
F.d.R. Hartmut Gerlach