Strafgeld für die 2. Mannschaft wegen Verspätung des Elektronischen Spielberichts (ESB)

Da der Elektronische Spielbericht (ESB) der 2. Mannschaft nach der Kreisliga-Partie gegen den FSV Martinroda II (0:6) erst um 18.05 Uhr abgeschickt wurde, wurde gegen den Verein eine Strafanordnung durch den Staffelleiter Heiko Wagner erlassen.

In der heißt es unter anderem:

„Jede Mannschaft im Spielbetrieb ist zur Nutzung des elektronischen Spielberichtes verpflichtet und hat alle technischen Voraussetzungen bei jedem Spiel bereitzustellen, siehe Spielordnung TFV § 17 sowie Durchführungsbestimmung Spielbetrieb TFV Punkt 6. Dazu gehört auch die Bestätigung des ESB nach Spielende durch die Vereine maximal 30 Minuten nach der Freigabe des SR.

Vor diesem Hintergrund erlasse ich nach Wertung des Sachstandes folgende Strafanordnung:

1. Der o. g. Verein wird gemäß § 16a sowie § 43 Abs. 11 und 12 der Rechts- und Verfahrensordnung des TFV zu einer Geldstrafe in Höhe von 10,00 € verurteilt.

2. Der Verein FC Einheit Rudolstadt e.V. hat die Kosten der Strafanordnung i.H. von 20,00 zu tragen, zahlbar einschließlich Strafgeld (insgesamt 30,00 €) innerhalb 10 Tagen auf das unten genannte Konto … .“

Hartmut Gerlach

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