30 Euro Strafe für verspäteten Elektronischen Spielbericht

Der FC Einheit erhielt dieser Tage wieder einmal wenig angenehme Post. Absender war der Staffelleiter der A-Junioren im Kreis-Fußballausschuss (KFA) Mittelthüringen, Marko Ruhlig. Er teilt unserem Verein mit:

Strafanordnung des Staffelleiters gemäß RuVO des TFV, § 16a

In der Sportrechtssache wurde für Recht erkannt:

1. Im Einzelnen ergibt sich folgender Verfahrensgegenstand: verspätete Freigabe Spielbericht, erst am Folgetag

Jede Mannschaft im Spielbetrieb ist zur Nutzung des elektronischen Spielberichtes verpflichtet und hat alle technischen Voraussetzungen bei jedem Spiel bereitzustellen, siehe Spielordnung TFV § 17 sowie Durchführungsbestimmung Spielbetrieb TFV Punkt 6.

Dazu gehört auch die Bestätigung des ESB nach Spielende durch die Vereine maximal 30 Minuten nach der Freigabe des SR.

Vor diesem Hintergrund erlasse ich nach Wertung des Sachstandes folgende Strafanordnung:

1. Der o. g. Verein wird gemäß § 16a sowie § 43 Abs. 11 und 12 der Rechts- und Verfahrensordnung des TFV zu einer Geldstrafe in Höhe von 10,00 € verurteilt.

2. Der Verein FC Einheit Rudolstadt e.V. hat die Kosten der Strafanordnung i.H. von 20,00 zu tragen, zahlbar einschließlich Strafgeld (insgesamt 30,00 €) innerhalb 10 Tagen.

3. Der beigefügte Spielbericht gilt hiermit als bestätigt.

Hartmut Gerlach

Werde Übungsleiter
oder Betreuer
im Nachwuchs
Wir suchen
Dich »
Crowdfunding für unsere Jüngsten
Zum Spenden
hier lang »
Icon