Corona-Regelungen für den organisierten Sport

1. bis 19. März 2022:
Die Regeln zum Sport gelten in Thüringen in zwei Stufen. Die aktuelle Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht eine Basisstufe und eine Infektionsstufe vor. Die Infektionsstufe tritt folgendermaßen in Kraft: Beträgt in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen der Schutzwert (Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz) 12,0 und der Belastungswert (Auslastung der Intensivbetten in Thüringen) 12,0 Prozent oder mehr, gelten ergänzend und vorrangig ab dem übernächsten Tag nach Bekanntgabe der Überschreitung der maßgeblichen Schwellenwerte in diesem Landkreis oder in dieser kreisfreien Stadt die besonderen Schutzmaßnahmen und Beschränkungen.

Nähere Hinweise zur jeweils geltenden Stufe:
TMASGFF: Aktuelle Infektionslage nach Kreisen in Thüringen

Für Zuschauerinnen und Zuschauer gelten die Regeln wie für alle Veranstaltungen.

Basisstufe

Sporttreibende

  • 3G in geschlossenen Räumen, im Außenbereich kein Nachweis erforderlich

Zuschauerinnen und Zuschauer

  • innen: max 6.000 bzw. 60% der Kapazität (bis 500 3G, >500 2G+)
  • außen: max. 25.000 bzw. 75% der Kapazität (bis 500 Maskenpflicht, >500 2G)

Infektionsstufe

Sporttreibende

  • 2G in geschlossenen Räumen (Ausnahme: 3G für Kinder und Jugendliche bis 18 und Profi- und Kadersportler*innen); im Außenbereich kein Nachweis erforderlich.

Zuschauerinnen und Zuschauer

  • innen: max. 6.000 bzw. 40 % der Kapazität (bis 500 2G, >500 2G+)
  • außen: max. 25.000 bzw. 60% der Kapazität (bis 500 3G, >500 2G)

Der Link: https://bildung.thueringen.de/ministerium/coronavirus/sport

F.d.R. Hartmut Gerlach

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