Punkte nach Nichtantritt von Königsee gehen an die Zweite

In einer Strafanordnung des Staffeleiters der Kreisliga, Staffel Süd, heißt es: „Nichtantritt der Herren (Kreisliga, Kreis Mittelthüringen) des Vereins Germania 1911 Königsee e.V. zum Pflichtspiel, Spiel-Nr.: 659002139 am 30.04.2023 SG Germania 1911 Königsee – FC Einheit Rudolstadt 2I.

Vor diesem Hintergrund erlasse ich nach Wertung des Sachstandes folgende Strafanordnung:

Wegen des verschuldeten Nichtantrittes zu dem oben genannten Pflichtspiel wird das Spiel gemäß § 23, Ziffer 2, Absatz 1 der Spielordnung des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) für den Verein Germania 1911 Königsee e.V., mit 0:2 Toren als verloren und mit 2:0 Toren und drei Punkten für FC Einheit Rudolstadt 2. als gewonnen gewertet.
2. Schriftliche Stellungnahme nach § 23 Ziffer 1 SpO des Germania 1911 Königsee e.V. liegt vor.
3. Wegen Verschulden eines Spielausfalles infolge eines Nichtantrittes zu einem Pflichtspiel wird der Verein Germania 1911 Königsee e.V. für dieses, mit einem Strafgeld belegt. In Anwendung des § 43 Abs. 10 der Rechts– und Verfahrensordnung (RuVO) des TFV beträgt das Strafgeld 60,00 €.“

F.d.R. Hartmut Gerlach

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