Am 04.03.24, exakt um 15.47 Uhr erhielt der FC Einheit diese E-Mail des zuständigen Staffelleiters der Oberliga Süd. Die hatte diesen wesentlichen Inhalt:
„Sehr geehrte Sportkameraden,
das Punktspiel Nr. 151 (Magdeburg II – Rudolstadt) wurde lt. Spielbericht des Schiedsrichters drei Minuten verspätet begonnen. Als Ursache wurde die Gastmannschaft benannt, die nicht rechtzeitig aus der Kabine kam.
Gleiches Vergehen gab es bereits nach dem Punktspiel Nr. 017 (Spiel in Arnstadt – H. G.). Damit hat der o.g. Verein trotz Hinweis vom Staffeltag in Halberstadt und trotz nochmaliger Hinweise vor dem 1. Spieltag sowie der ViKo vor der Rückrunde gegen die Spielordnung des NOFV verstoßen.
Als Spielleiter der HOL – Staffel Süd – spreche ich gegen den FC Einheit Rudolstadt eine
ORDNUNGSSTRAFE entsprechend Spielordnung § 7 Abs.4 in Höhe von 110,- (i.W.: einhundertundzehn) Euro aus.
Gleichzeitig teile ich dem Verein mit, dass bei einem erneuten nicht rechtzeitigen Beginn das Sportgericht angerufen wird. Ich hoffe, das wird nicht nötig sein.“
Dazu kommt aus unserem Funktionsteam diese Reaktion:
„Das Spiel hat tatsächlich später angefangen aber laut meiner Uhr, die sicherlich nicht entscheidend ist 1,5min.,und ja wir waren wirklich etwas später dran- dieses Mal.
Es ist immer wieder erstaunlich wie schnell der NOFV bei so etwas ist, keine 24 h später steht die Strafe. Wenn jedoch wir auf dem Spielfeld in Ludwigsfelde drei Minuten warten müssen auf die Schiedsrichter, ist das kein Problem. Auch auf Strafen für Spieler wartet man immer 10 Tage.“
Dieser Hinweis unseres an diesem Tag als Ersatztorhüter fungierenden Spielers, der dicht am Geschehen war, ist auch noch wichtig: „Die Verzögerung hat sich auch dadurch ergeben, dass die Spieler Leibchen in einer anderen Farbe drüber ziehen sollten. Das wurde von den Unparteiischen erst sehr spät gemerkt. Wir haben das dann getan, auf Magdeburger Seite saßen einige Spieler ohne Leibchen .. .“
Hartmut Gerlach