Verfahrensweise bei Spielabsetzungen wegen Corona im Fußballkreis Mittelthüringen

Sven Wenzel, hat die Vereine des Fußballkreises in einem Schreiben noch einmal auf die Verfahrensweise zu möglichen Spielabsetzungen aufgrund von Corona-Symptomen informiert:

„Grundsätzlich sind einzelne positive Test und Erkrankungen kein Grund für eine Spielabsage.

Alle Vereine sind verpflichtet, entsprechend der Meldung für den Spielbetrieb diesen auch abzusichern. Ein Verein alleine kann kein Spiel absetzen, er kann einen Antrag auf Absetzung beim zuständigen Staffelleiter stellen. Dies geht nur schriftlich über das DFBnet-Postfach – ausschließlich !

Vor einer Absage sollte mit dem gegnerischen Verein telefonisch Kontakt aufgenommen werden und sich über eine mögliche Spielverlegung verständigt werden, stimmen dieser Verlegung BEIDE Vereine schriftlich zu, wird das Spiel unbürokratisch kostenfrei auf den vereinbarten Termin (bestätigt von BEIDEN!) verlegt. 

Der neue Termin muss in den Monaten April oder Mai erfolgen, wochentags oder doppelt an dem Wochenende.

Gibt es keine Einigung für eine Verlegung, kann der betreffende Verein trotzdem die Ansetzung des Spieles beantragen, er ist jedoch für die Einreichung der Nachweise innerhalb der Frist (siehe Spielordnung § 23) verantwortlich, ebenso ist mit dem Absetzungsantrag eine Liste der Spieler einzureichen, welche an Corona oder einer anderen Erkrankung leiden.

Spielsperren werden nicht anerkannt als Reduzierung der Mannschaft.

Mit einer Absetzung des Spieles durch den Staffelleiter bzw. den Spiel- oder Jugendausschuss wird keine Entscheidung über die mögliche Wertung oder Neuansetzung getroffen. Dies erfolgt nach Ablauf der Fristen.

2 oder 3 Coronafälle rechtfertigen im Regelfall keine Spielabsetzung, sollte eine spielfähige Mannschaft vorhanden sein, ist ein entsprechendes Spiel auch durchzuführen.

Was gilt als Nachweis?

  • PCR-Test positiv
  • Offizieller Schnelltest positiv mit Schriftstück einer Behörde / Teststelle
  • Krankschreibung 
  • Attest Sportbefreiung durch einen entsprechenden Facharzt

Die Atteste müssen mit dem Spieltermin in Verbindung stehen, Quarantänezeiten gelten entsprechend, wenn dazu die Anweisung des Gesundheitsamtes vorgelegt wird.

Ein Selbsttest (auch durch Vereinskollegen etc. ) wird dabei NICHT anerkannt.

Die Belege sind ausschließlich an Thomas Schmidt (Junioren) oder Sven Wenzel (Erwachsene) einzureichen, hier werden diese Belege unter Berücksichtigung des Datenschutzes bewertet und spätestens am Saisonende vernichtet. Diese Regelung entspricht den Regelungen von LSB, TFV, DFB und DOSB.

Ohne Vorlage der entsprechenden Belege kann keine Neuansetzung erfolgen.

Natürlich ist es den Vereinen freigestellt, auf die Austragung eines Spieles zu verzichten und sich mit einer Wertung gegen den eigenen Verein einverstanden zu erklären.

All diese Regelungen dienen einzig dem gemeinsamen Ziel, nach 2 Jahren endlich wieder eine Saison in die Wertung zu bekommen. 

Wir bitten darum, diese Informationen ab sofort entsprechend umzusetzen. Diese Regelung gilt ausschließlich für den Spielbetrieb innerhalb des KFA Mittelthüringen.

F.d.R. Hartmut Gerlach

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