A-Junioren nach Nichtantritt von Moorental im Kreispokal weiter

Nach dem Nichtantritt der A-Junioren SG Moorental im Kreispokal gegen die SG FC Einheit am 11.03.23 in Rudolstadt hat Staffelleiter Heiko Wagner eine Strafanordnung verfügt. In der heißt es unter anderem:

„1. Wegen des verschuldeten Nichtantrittes zu dem oben genannten Pflichtspiel wird das Spiel gemäß § 23, Ziffer 2, Absatz 1 der Spielordnung des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) für den Verein SG Moorental e.V., mit 0:2 Toren als verloren und mit 2:0 Toren und drei Punkten für SG FC Einheit Rudolstadt als gewonnen gewertet.

2. Schriftliche Stellungnahme nach § 23 Ziffer 1 SpO des SG Moorental e.V. liegt vor.

3. Wegen Verschulden eines Spielausfalles infolge eines Nichtantrittes zu einem Pflichtspiel wird der Verein SG Moorental e.V. mit einem Strafgeld belegt. In Anwendung des § 43 Abs. 10 der Rechts– und Verfahrensordnung (RuVO) des TFV beträgt das Strafgeld 30,00 €.“

Hartmut Gerlach

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