George Seturidze erhält eine Sperre von einem Pflichtspiel

Vor wenigen Minuten, exakt am11.11.22, erhielt der FC Einheit um 18.44 Uhr das Urteil nach dem Feldverweis unseres Spielers George Seturidze:

„Das Sportgericht des Nordostdeutschen Fußballverbandes e.V. hat in der Sportrechtssache gegen den Spieler George Seturidze (FC Einheit Rudolstadt e.V.) wegen seines Feldverweises beim Meisterschaftsspiel der NOFV-Oberliga, FC Einheit Rudolstadt – VfL Halle 96 am 05.11.2022 durch einen Einzelrichter am 11.11.2022 im schriftlichen Verfahren für Recht erkannt:

1.

Spieler George Seturidze (FC Einheit Rudolstadt e.V.) wird wegen eines unsportlichen Verhaltens gegen den Gegner gemäß § 32 (1b) RuVO des NOFV für das dem Feldverweis folgende Meisterschaftsspiel der NOFV-Oberliga gesperrt.

2.

Darüber hinaus ist der Spieler George Seturidze bis zum Ablauf der Sperre nach Ziffer 1. auch für

alle anderen Meisterschaftsspiele einer Mannschaft seines jeweiligen Vereins gesperrt.

3.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Spieler George Seturidze unter Mithaftung seines Vereins FC Einheit Rudolstadt e.V..

In der Begründung des Einzelrichters heißt es:

„Gründe:

1.

In der 32. Minute des tenorierten Spiels foulte der Spieler des FC Einheit Rudolstadt, George Seturidze, seinen Gegenspieler Jagupov (VfL Halle 96), etwa auf Höhe der Mittellinie, unmittelbar vor den Coachingzonen. Nachdem der Spieler Jagupov aufgestanden war, gab dieser dem Spieler Sekuridze im Vorbeigehen einen leichten Rempler mit der Schulter. Danach standen sich beide Spieler Brust an Brust emotional erregt gegenüber. Nachdem sich die Situation bereits aufzulösen begann, ging Spieler Jagupov nochmals zu Boden. In der Folge kam es zu einer Rudelbildung auf dem Spielfeld. Der Spieler Seturidze wurde mit der Roten Karte des Feldes verwiesen. Der Spieler Jagupov wurde verwarnt. Keiner der Spieler wurde verletzt.

Das Sportgericht stützt sich bei seiner Entscheidung auf den Sonderbericht des Schiedsrichters,die Stellungnahme des FC Einheit Rudolstadt, soweit dieser gefolgt werden konnte, sowie auf eine vorgelegte Videosequenz der Spielszene.

2.

Das Fehlverhalten von Spieler Seturidze stellt nach ständiger Rechtsprechung des NOFV-Sportgerichts ein unsportliches Verhalten gegen den Gegner in einem leichten Fall im Sinne des § 32 Nr. 1 a) der Rechts- und Verfahrensordnung des NOFV dar.

In seiner Stellungnahme ist der Verein dem Tatvorwurf nichts ernsthaft entgegengetreten. Er stellt jedoch dar, dass nach dem Foulspiel der erste körperliche Kontakt vom Spieler Jagupov gesucht wurde und stellte dem Sportgericht eine Videosequenz zur Verfügung.

Die mehrfache Prüfung dieser Videosequenz bestätigt das Vorbringen des FC Einheit Rudolstadt und ist geeignet, den Spieler Seturidze vom Tatvorwurf der Tätlichkeit oder des grob unsportlichen Verhaltens zu entlasten. Insbesondere ist auch nicht erkennbar, dass der Spieler Seturidze, entgegen den Feststellungen im Sonderbericht, seinen Gegenspieler mit der Hand im Gesicht berührt

hätte. Gleichwohl hat der Spieler Seturidze die Ursache für den Vorfall in seiner Gesamtheit und auch die weiteren Folgen der Rudelbildungen gesetzt.

Der Feldverweis ist im vorliegenden Fall in der Gesamtbetrachtung der Tatumstände eine harte Entscheidung. Es handelt sich hierbei jedoch um eine Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters, wobei die Tatumstände keinen Raum für eine Abänderung oder Abmilderung durch das Sportgericht geben.

Zu Gunsten von Spieler Seturidze war zu werten, dass er den Gegenspieler nicht verletzt hat.

Jedenfalls ist hierzu nichts bekannt geworden. Auch unter Berücksichtigung, dass der fehlbare

Spieler bisher nicht sportgerichtlich in Erscheinung getreten ist, betrachtet das Sportgericht eine Spielsperre von einem Meisterschaftsspiele der NOFV-Oberliga als tat- und schuldangemessen.“

F.d.R. Hartmut Gerlach

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